
Sowohl in der Neuaufstellung als auch in der Änderung von Flächennutzungsplänen verfügen wir über Expertise. Ausgehend vom Projekt / Vorhaben des Auftraggebers wird eruiert, ob dieses im Sinne der geplanten gemeindlichen Entwicklung umgesetzt werden kann. Ziel ist es hier, die öffentlichen und privaten Belange so zu berücksichtigen, dass eine städtebaulich zu vertretende Gesamtplanung entsteht.